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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemein

1.1. Für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen, welche die Erich Meyercordt GmbH (im folgenden MEYCO) für Kunden erbringt, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Fassung. AGB des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, die MEYCO hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB der MEYCO gelten auch dann, wenn Lieferung an den Kunden in Kenntnis entgegenstehender, oder von diesen Geschäftsbedingen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausgeführt sind. Diese AGB gelten auch für alle gegenwärtig und zukünftig von uns abgegeben Angebote und abgeschlossenen Geschäfte mit dem Kunden.

1.2. Sämtliche von der MEYCO gelieferten Waren sind ausschließlich nur für den Wiederverkauf an den Endverbraucher bestimmt.

1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen der MEYCO und dem Kunden in diesem Vertrag getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Alle mündlichen Vereinbarungen, in Verbindung mit einem Vertragsabschluss, benötigen ausdrücklich die schriftliche Bestätigung der MEYCO.

 

§ 2 Angebote und Vertragsabschluß

2.1. Alle Angebote der MEYCO sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, oder durch Lieferung zustande. Werden Bestellungen von der MEYCO nicht extra bestätigt, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Für den Vertragsinhalt und Leistungsumfang ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen / -ergänzungen bedürfen ausdrücklich unserer schriftlichen Bestätigung.

2.2. Gegenüber den Abbildungen, Beschreibungen, Gewichts- und Maßangaben aus unseren Katalogen Prospekten, Preislisten und Angeboten behalten wir uns Änderungen vor. Soweit der Artikel dadurch nicht wesentlich verändert, oder seine Qualität verbessert/verschlechtert und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer inkl. Verpackung. Der Mindestauftragswert beträgt im Inland 50,-- € (bei Erstbestellung 250,-€), Aufträge unter 50,-- € werden nicht ausgeliefert. Bei Lieferungen im Inland bis zu einem Warenwert von 200,--€ erhebt MEYCO 8,90 € Versandkosten. Bei Lieferungen im Inland ab einem Warenwert von 200,--€ erfolgt die Lieferung versandkostenfrei. Käufer aus einem EU-Land ohne Umsatzsteuer Ident-Nr. wird die deutsche MWSt. in Rechnung gestellt.

3.2. Es gelten die bei Vertragsabschluss nach unseren Preislisten gültigen Preise. Dies gilt auch für Waren, die zum Bestellzeitpunkt nicht vorrätig waren und später nachgeliefert werden. Bemusterungen auf Wunsch des Kunden, berechnen wir zu den angefallenen Kosten. Nicht berechnete Muster, sind uns auf Verlangen kostenfrei zurückzusenden.

3.3. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zu zahlen. Skontoabzüge ab 11. Tag nach Rechnungsdatum werden nicht anerkannt. Zahlungen per Scheck oder Lastschriftverfahren gelten erst nach erfolgter Gutschrift als erfüllt. Wechsel gelten nicht als Zahlungsmittel. Zahlungen sind nur direkt an die MEYCO zu leisten. Zahlungszielüberschreitung verpflichtet zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz. Darüber hinaus bewirkt Zahlungszielüberschreitung die sofortige Fälligkeit aller an sich noch nicht fälligen Rechnungen. Jegliche Spesen aus unbaren Zahlungen gehen zu Lasten des Kunden. Unbare Zahlungen werden unter allem Vorbehalt hereingenommen.

3.4. Die MEYCO kann die Lieferung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages ersichtlich wird, dass ihr Anspruch auf Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. In diesem Fall sind wir berechtigt alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, dies gilt auch bei Stundung oder Annahme von Schecks, alle weiteren Lieferungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen und nach Ablauf einer angemessenen Frist kann die MEYCO vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben davon unberührt.

3.5. Der Kunde darf gegen unsere Forderungen ausschließlich mit unbestrittenen, oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht wegen unbestrittener, oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche. Wird eine Ware erst später geliefert, steht dem Käufer gegen die Rechnungsforderung aus dem Lieferumfang kein Zurückbehaltungsrecht zu.

 

§ 4 Lieferung

4.1. Verbindliche Lieferfristen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Alle Terminzusätze sind keine festen Liefertermine und geben nur den voraussichtlichen Liefertermin an. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung zum Transport gegeben, oder die Versandbereitschaft hergestellt, bzw. angezeigt ist.

4.2. Können Liefertermine und Leistungsverzögerungen, die wir aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die wir auch bei größter Sorgfalt nicht zu vertreten haben (Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Import- Restriktionen / Verbote, Verspätungen oder Abhandenkommen von Sendungen und Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe etc.) nicht eingehalten werden, ist der Kunde auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen in diesen Fällen nicht zum Rücktritt berechtigt. Der Kunde ist über Lieferverzögerungen unverzüglich zu informieren. In diesem Fall wird die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung und einer angemessenen Anlaufzeit hinausgeschoben. Sollten die hindernden Umstände länger als zwei Monate dauern, ist jeder Vertragsteil zum Rücktritt des Vertrages berechtigt.

4.3. Die MEYCO ist zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% berechtigt, sofern dies durch Verpackungseinheiten oder sonstige sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Der Preis richtet sich immer nach der tatsächlich gelieferten Menge.

4.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen ab Betrieb/Auslieferungslager. Die Versendung der bestellten Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Frachtführer oder an die den Transport ausführende Person übergeben ist. Dies gilt auch für die Gefahr des zufälligen Untergangs, Abhandenkommens oder Verschlechterung des Leistungsgegenstandes. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Versandkosten trägt. Sofern der Kunde es wünscht, wird die Lieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt. Diese anfallenden Kosten trägt der Kunde. Wählt der Kunde eine besondere Form des Versandes, wie z.B. Express, Eilboten etc., gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten.

4.5. Teillieferungen sind zulässig sofern diese vom Kunden nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

4.6. Bei Abrufaufträgen gilt die Abrufmenge einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Frist. Nimmt ein Kunde die Einteilung und den Abruf der bestellten Ware nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der vereinbarten Frist, oder nach Aufforderung durch uns nicht vor, dürfen wir die Ware nach unser Wahl einteilen und liefern.

 

§ 5 Mängelansprüche

5.1. Der Kunde verpflichtet sich die Ware nach Wareneingang zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware bei uns schriftlich unter Beifügung des Lieferschein und/oder der Rechnung zu beanstanden. Generell richten sich die Mängelansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Kunde zunächst nur Ersatzlieferung oder Nachbesserung verlangen kann. Der Kunde hat für die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und verstreicht auch eine angemessene Nachfrist, entfällt ein eventuelles Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden. Unbeschadet weiterer Ansprüche des Kunden sind weitere Ansprüche ausgeschlossen. Die MEYCO kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung den Kaufpreis herabzusetzen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Sollte der Kunde die bemängelten Waren zurücksenden oder umtauschen wollen, so hat er die MEYCO innerhalb von 10 Tagen nach der Anlieferung zu informieren. Sobald ihm die Zustimmung der MEYCO vorliegt, kann er die beanstandete Ware frei Station an die MEYCO zurücksenden. Unfreie Rücksendungen werden nicht akzeptiert. Der Rücksendung muss ein Rechnungsduplikat und/oder Lieferschein mit der Beanstandung beigelegt werden.

5.2. Handelsübliche und unwesentliche Abweichungen in Qualität, Ausführung oder Farbe können auftreten und berechtigen nicht zur Beanstandung. Ansprüche wegen Anlieferung beschädigter Pakete können grundsätzlich nur geltend gemacht werden, wenn eine schriftliche Bestätigung des Überbringers und/oder Frachtführers zum Schadenseintritt beigefügt ist.

5.3. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde die Ware bestimmungswidrig verändert, Fremdteile einbaut und/oder Behandlungsvorschriften / Betriebs- und Aufbauanleitungen nicht beachtet. Die MEYCO haftet auch nicht für Veränderungen des Zustandes oder der Betriebsweise seiner Waren, die bei natürlichem Verschleiß oder Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Veränderungen durch klimatische oder sonstige äußere Einwirkungen verursacht sind.

5.4. Beruht der Mangel auf einem fehlerhaften Fremderzeugnis, sind wir berechtigt unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Vorlieferanten an den Kunden abzutreten. In diesem Fall können wir aus den vorstehenden Bestimmungen erst in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde die abgetretenen Ansprüche gegen den Vorlieferanten gerichtlich geltend gemacht hat.

5.5. Die Gewährleistungsfrist bei Sachmängel der von uns gelieferten Ware verjährt nach 12 Monaten ab Lieferung der Ware.

 

§ 6 Haftung

6.1 Für eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir haften auf Ersatz von Schäden nur, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht. Soweit uns weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir allerdings nur begrenzt für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden. Für grob fahrlässige Pflichtverletzungen durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen / Mitarbeiter haften wir nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht betreffen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund eines Mangels der gelieferten Sache, auch soweit die Schäden nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind oder allgemeine Vermögensschäden sind.

6.2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit oder arglistig verschwiegener Mängel. Sie gilt ferner nicht bei Mängeln der Liefergegenstände, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Hier haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

6.3. Soweit die Haftung des Verkäufers davon ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, und Erfüllungsgehilfen der MEYCO.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1. Alle von der MEYCO gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum, bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden, die uns jetzt oder zukünftig zustehen.

7.2. Der Kunde ist zu getrennter Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Er wird die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl versichern. Auf Verlangen ist uns die Versicherungspolice zur Einsicht zu übermitteln. Der Kunde tritt uns im Voraus die Ansprüche gegen die Versicherung ab.

7.3. Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der von uns gelieferten Waren aufgewendet werden müssen.

7.4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf unsere Aufforderung hin wird der Kunde die Abtretung offen legen und uns die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben.

7.5. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen über den vorhandenen Warenbestand, über die Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit fremden Waren, sowie über die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen, Auskunft zu geben oder Rechnung zu legen.

7.6. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, setzt sich das vorbehaltene Eigentum an der neu entstehenden Sache fort. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wir erwerben dadurch einen Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Fakturenwert) zum Wert der übrigen verbunden Sachen. Ist eine der verbundenen Sachen als Hauptsache anzusehen, überträgt der Kunde uns das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Fakturenwert) zum Wert der übrigen verbundenen Sachen. Der Kunde verwahrt die neue Sache hinsichtlich unseres Miteigentumanteils unentgeltlich. Wird die Vorbehaltsware als Bestandteil der neuen Sache weiterveräußert so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnung/Fakturenwertes der Vorbehaltsware.

7.7. Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten unsere Ansprüche um mehr als 10%, sind wir hinsichtlich des übersteigenden Wertes zur Freigabe verpflichtet.

7.8. Lässt das Recht eines Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur beschränkt zu, können wir uns andere Rechte an dem Liefergegenstand vorbehalten.

7.9. Der Kunde verpflichtet sich an allen Maßnahmen (z.B. Registrierungen) zur Verwirklichung des Eigentumsvorbehalts oder der anderen Rechte, die an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes treten und zum Schutze dieser Rechte mitzuwirken.

7.10. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn sofern nicht eine Fristsetzung entbehrlich ist / eine angemessene Frist verstrichen ist.

 

§ 8 Eigentums- und Urheberrechte

8.1. Alle von der MEYCO verwendeten Muster sind Eigenentwicklungen. Weiterleitung an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.

 

§ 9 Datenschutz

9.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle aus der Geschäftsverbindung stammenden Daten auf Datenträgern, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, aufgezeichnet und verarbeitet werden.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

10.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.3. Soweit nicht anderweitig vereinbart, bedarf die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf einen Dritten, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MEYCO. Die MEYCO wird diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen.

10.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.

10.5. Dieser Vertrag zwischen Kunde und der MEYCO unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland d.h. unanwendbar ist das UN-Abkommen über den internationalen Wareneinkauf vom 01.01.1991, welches ausdrücklich ausgeschlossen wird.

10.6. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist Bad Salzuflen.

10.7. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Lemgo vereinbart.


Stand: September 2015